Prozess der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung

Arbeitsbereiche und Tätigkeiten festlegen

Übersichtliche Zusammenfassung der Arbeitsbereiche und Tätigkeitsbeschreibungen

Einteilung von ähnlichen oder deckungsgleichen Tätigkeitsbeschreibungen in Einheiten bzw. Gruppen

Ziel: Schaffung einer tätigkeitsbezogenen und vor allem gefährdungsorientierten Analysestruktur

Gefährdungsbeurteilung umfasst drei Abschnitte:

  1. Arbeitsbereichsbezogen: umfasst ähnelnde Arbeitsplatzbereiche mit gleichartigen Tätigkeiten
  2. Tätigkeitsbezogen: umfasst einzelne Tätigkeiten unabhängig von Arbeitsbereichen
  3. Personenbezogen: umfasst konkrete Personengruppen, die besonders gefährdet sind bzw. sein können

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Gefährdungen ermitteln

Sichtung aller Dokumente, um Informationen zu möglichen Gefährdungen zu gewinnen, z.B. durch Unterlagen über Krankheitsstände

Erhebung der Daten mit Hilfe von drei verschiedenen Methoden einzeln oder in Kombination:

  1. Mitarbeiterbefragung in Form eines tablet-basierten und bewährten Fragebogens
  2. Beobachtung (der entsprechenden Tätigkeit) sowie Beobachtungsinterviews durch geschultes Personal
  3. Analyseworkshops

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Gefährdungen beurteilen

Sofortige Verfügbarkeit der aussagekräftigen Auswertungen und Analysen

Beurteilung kann auf drei unterschiedlichen Grundlagen basieren:

  1. Vergleich der erhobenen Daten mit Schwellenwerten
  2. Beurteilung mit Hilfe von empirischen Vergleichswerten oder branchenspezifischen Kennzahlen
  3. Diskussion der erhobenen Daten in einem Workshop

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Maßnahmen festlegen

Ableitung erforderlicher Maßnahmen aus festgestellten Gefährdungen

Dokumentation ist oberstes Gebot, weshalb die Begleitung durch einen Verantwortlichen unerlässlich ist

Konkrete Empfehlungen zur Identifikation von individuellen, auf das Unternehmen zugeschnittenen Maßnahmen

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Maßnahmen durchführen

Zeitnahe und geordnete Umsetzung der Maßnahmen, welche entsprechend ihrer Dringlichkeit schrittweise realisiert werden

Einbezug der Mitarbeiter in die Definition der Ziele und Umsetzung der Maßnahmen

Dokumentation von Fristen und Terminen sowie Verantwortlichkeiten

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Wirksamkeit überprüfen

Prüfung, ob alle Termine fristgerecht eingehalten wurden und die Umsetzung erfolgreich war

Überprüfung der Wirksamkeit der Maßnahme auf drei verschiedene Arten:

  1. Befragung der Beschäftigten in einem Workshop
  2. Objektive Einschätzungen zur Wirksamkeit der Maßnahmen durch interne oder externe Personen mittels Befragungen oder Beobachtungen
  3. Schriftliche Mitarbeiterbefragungen, womit auch über den Beratungszeitraum hinaus die Wirksamkeit kontrolliert werden kann

Wurde die Gefährdung nun nicht beseitigt oder sollte eine neue Belastungssituation entstanden sein, müssen die vorangegangenen Schritte wiederholt werden

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Gefährdungsbeurteilung fortschreiben

Regelmäßige Kontrolle, ob die Maßnahmen und die Beurteilung immer noch aktuell sind

Gute Beobachtung nötig, um die Anzeichen für eine neuerliche Kontrolle zu erkennen

Mögliche Anzeichen sind z.B. Häufung von Arbeitsunfällen und Beinahe-Unfällen, erhöhte Mitarbeiterfluktuation oder auch ein erhöhter Krankenstand

Möglichkeit für Unternehmen, die Gefährdungsbeurteilung in das betriebliche Arbeitsschutzmanagement aufzunehmen und durch regelmäßige Mitarbeiterbefragungen mit Hilfe des bereits implementierten Geräts eine ausgezeichnete Arbeitsumgebung zu schaffen

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